Spenden

 
Geld- und Sachspenden bilden die Basis unserer Existenz.

Um unsere Bestände erweitern zu können, sind stets auch Sachspenden in Form von Büchern, Zeitschriften, Gegenständen, Dokumenten, Kunst herzlich willkommen.
 
Auch für Sachzuwendungen können steuerlich anerkannte Zuwendungsnachweise erteilt werden.
 
Wir sind berechtigt, Zuwendungsnachweise für Spenden, die anerkannten gemeinnützigen Zwecken, Förderung kultureller Zwecke, gemäß
§ 50 EStDV dienen, auszustellen.

 

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