burger Button

Geschichte des § 175 – Strafrecht gegen Homosexuelle

17. Mai 1990 – 7. Juni 1990

Ziel der Ausstellung ist es, die Diskussion um den § 175 erneut zu beleben. Nachdem die DDR ihre diesbezüglichen Strafbestimmungen ersatzlos gestrichen hat, scheint es an der Zeit, dass der § 175, „Schmach des Jahrhunderts“, wie ihn Kurt Hiller nannte, endgültig verschwindet.

Die Ausstellung unternimmt den Versuch, die Geschichte des § 175 mit der Geschichte der Betroffenen zu konfrontieren. Es werden nicht nur die vielfältigen Bestrebungen, Petitionen, Reformvorschläge, Verschärfungen und letztendlich auch die Liberalisierungen des Strafrechts gegen Homosexuelle in den letzten beiden Jahrhunderten nachgezeichnet, sondern auch die Auswirkungen der jeweiligen Rechtssituation auf die Homosexuellen. Wie wird ihr Leben von der gesetzlichen Stigmatisierung eingeschränkt? Welche Freiräume existieren?

Fotos, Dokumente, Zeitschriften, Karikaturen, Bücher, Flugblätter, Plakate und Überschriftenlisten belegen dies dunkle Kapitel deutscher Rechtsgeschichte. Erst 1969 wurde der von den Nazis 1935 verschärfte § 175 reformiert. Seither ist es für die Homosexuellen leichter, ihre Homosexualität zu leben. Allerdings ist die rechtliche Sonderbehandlung immer noch nicht abgeschafft. Der § 175 bedroht noch heute alle Schwulen mit Strafe, die sexuelle Beziehungen mit Männern unter 18 Jahren haben.

Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, diese verstöße auch ohne Anzeige zu verfolgen. Die Sonderbenadlung der Schwulen in der Frage des Schutzalters, muss endlich fallen. Ein einheitliches Schutzalter für beide Geschlechter höbe ein Stück Diskriminierung auf. Die Forderung nach ersatzloser Streichung des § 175 muss als Einstieg in die Diskussion zur Reform des gesamten Sexualstrafrechts verstanden werden.

Kuratoren: Manfred Herzer, Andreas Sternweiler, Wolfgang Theis